Glossar
Bundesverband der Unfallkassen
Der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) ist der Dachverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er ist ein eingetragener Verein. Seine Mitglieder sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände (GUVV), die Unfallkassen der Länder und einer Stadt (UK), die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) und die Unfallkasse Post und Telekom (UK PT), die Feuerwehr-Unfallkassen (FUK) sowie die beiden Ausführungsbehörden für Unfallversicherung des Bundes (AfU).
Der BUK dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Er vertritt die Interessen der Versicherten und der Unternehmer gegenüber den gesetzgebenden Organen und anderen Spitzenverbänden der Sozialversicherung; darüber hinaus fördert er die Rehabilitation und entwickelt Maßnahmen zur Unfallverhütung. Zur Erfüllung seiner sozialpolitischen Aufgaben nimmt der BUK Einfluss auf europäisches und nationales Handeln einschließlich der Rechtsetzung, Rechtsetzungsvorhaben anderer Organisationen und Regelungen mit Empfehlungscharakter.
Weitere Aufgaben (Auszug):
- Maßnahmen auf dem Gebiet der Prävention sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation
- Beratung der Mitglieder in Fachfragen und in organisatorischen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten
- Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- Öffentlichkeitsarbeit (Zeitschriften, Broschüren, Messen, Kongresse)
Kontakt:
Bundesverband der Unfallkassen e.V
Fockensteinstraße 1
81539 München
Telefon: (0 89) 6 22 72-0
Telefax: (0 89) 6 22 72-111
E-mail: buk@unfallkassen.de
Internet: www.unfallkassen.de
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
"Wir sind für Sie da!" Die Gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen Hand (GUV-I 8550)
Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV-I 506)


