Document Actions

Glossar

Chemikalienschutzhandschuhe

Chemikalienschutzhandschuhe gehören zu den persönlichen Schutzausrüstungen. Sie sollen vor aggressiven Substanzen und Lösemitteln schützen und sind meist gefertigt aus Naturlatex, Nitril- oder Fluorkautschuk.

Kein Handschuh schützt vor allen Gefahrstoffen, jeder Handschuh ist nach einer bestimmten Zeit gegenüber fast jedem Stoff durchlässig. Chemikalienhandschuhe müssen deshalb vor jedem Gebrauch auf ihre Schutzfunktion geprüft werden, insbesondere wenn sie mehr als einmal benutzt werden sollen. Nähere Einzelheiten sind in der DIN EN 374 zu erfahren.

Chemikalienschutzhandschuhe müssen die CE-Kennzeichnung besitzen.

Zum Thema siehe auch:

Europäischer Arbeitsschutz

Handschutz,

Hautschutz

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195) / (GUV-R 195)
  • Richtlinie 686/89/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen
  • Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit
  • DIN EN 374 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen
  • A 008-1  Chemikalien-Schutzhandschuhe - Wir arbeiten sicher
  • BGI/GUV-I 868  Chemikalienschutzhandschuhe
  • BGI 8685 Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden