Glossar
Dachfanggerüste
Dachfanggerüste sollen abrutschende Personen auffangen und vor einem Absturz bewahren. Dachfanggerüste müssen zum Einsatz kommen bei Dacharbeiten an und auf Dachflächen mit einer Neigung von mehr als 20° bis 60°.
Zugleich muss die mögliche Absturzhöhe bei mehr als drei Metern liegen. Der maximale Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und Gerüstbelag darf 1,50 Meter nicht überschreiten; Mindestbelagbreite: 0,60 Meter; Schutzwände von Dachfanggerüsten aus tragfähigen Netzen oder Geflechten dürfen nur mit einer Maschenweite von maximal zehn Zentimetern hergestellt werden.
Bei Dachfanggerüsten darf der Höhenunterschied zwischen Absturzkante und Belag nicht mehr als 1,50 Meter betragen.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste"
- Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste
- BGG 927 Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten


