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Glossar

Dachschutzwand

Eine Dachschutzwand wird bei Dacharbeiten zum Schutz vor dem Abrutschen und Abstürzen von Personen errichtet. Eine Dachschutzwand darf nur bis zu einer Dachneigung von 60° verwendet werden. Sie muss seitlich mindestens um einen Meter höher sein, als die Arbeitsstelle, die es zu sichern gilt.

Die Halterungen einer Dachschutzwand müssen nach der Aufbauanleitung des Herstellers an durchgehenden, senkrecht zur Traufe verlaufenden, ausreichend tragfähigen Sparren mit einem Mindestquerschnitt von 6/10 cm befestigt werden.

Ausnahme: Die Anleitung des Herstellers verlangt eine andere Art der Fixierung.

Mindestbauhöhe einer Dachschutzwand: ein Meter. Ihre Oberkante muss mindestens 80 Zentimeter senkrecht zur Dachkante liegen (gemessen von der Dachfläche aus).

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • BGI 807  Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden