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Glossar

Dampfkesselanlage

Ein Dampfkessel ist ein geschlossener beheizter Behälter oder ein Druckrohrsystem, das dem Zweck dient, Wasserdampf von höherem als atmosphärischem Druck oder Heißwasser mit Temperaturen oberhalb von 100 °C für Heiz- und Betriebszwecke zu erzeugen. Auch wenn Wasserdampf oder Heißwasser in zwei getrennten, Wasser enthaltenden Druckteilen, erzeugt werden, spricht man von einem Dampfkessel.

Dampf- und Heißwassererzeuger gehören zu den Druckgeräten. Das heißt, für sie gilt die Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) der EU (Richtlinie 97/23/EU). Deren technische Anforderungen richten sich nach dem Gefahrenpotenzial der Druckgeräte. Sie werden deshalb in verschiedene Kategorien eingestuft. Die DGRL sieht wiederkehrende Prüfungen von Dampf- und Heißwassererzeugern vor.

Die Betriebssicherheitsverordnung ist die geltende Vorschrift für Montage, Installation und Betrieb von Druckbehältern und Druckbehälteranlagen.

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG)
  • 14. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. GPSGV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte
  • TRD 511 Prüfung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkesseln der Gruppen I, II oder III
  • TRB-TB Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung - Druckbehälter (TRB), Rohrleitungen (TRR) (Taschenbuchausgabe)
  • Druckgeräte Online (http://www.druckgeraete-online.de)
  • European Agency for Safety and Health at Work (http://www.agency.osha.eu.int)