Glossar
Deponie
Eine Deponie ist ein lokal begrenzter, langfristig angelegter Ablagerungsort von Abfällen, Müll, nicht mehr zu gebrauchenden Gegenständen und Stoffen.
Deponiegase und andere gefährliche Stoffe stellen eine Gefahr für Beschäftigte auf Deponien dar. Deshalb muss in einer Betriebsanweisung geregelt sein, wie sich Beschäftigte auf einer Deponie zu verhalten haben. Insbesondere geht es dabei um das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung, das Verhalten im Gefahrfall sowie um das Verhalten gegenüber Fahrzeugen. Wer Atemschutzgeräte trägt, muss arbeitsmedizinisch überwacht und betreut werden.
Für den Bau von Deponien ist in Vorschriften geregelt, wie Beschäftigte vor Deponiegasen geschützt werden müssen. Sie regeln außerdem die Anlage von unterirdischen Bauwerken und Schächten. Geräte, die den Abfall transportieren und verdichten, müssen in Einklang stehen mit der UVV "Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaus".
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- UVV Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaus (Erdbaumaschinen) (BGR 500/2.12) / (GUV-V 40)
- Deponien (BGR 127) / (GUV-R 127)
- Kontaminierte Bereiche (BGR 128)


