Glossar
Drogen am Arbeitsplatz
Als Drogen werden Stoffe bezeichnet, die auf das zentrale Nervensystem euphorisierend und berauschend einwirken. Sie führen zu psychischer und physischer Abhängigkeit und gefährden die Gesundheit enorm. Am bekanntesten sind Morphium und entsprechende Produkte (Heroin), Kokain, Cannabis, Amphetamine, Halluzinogene und Barbiturate. Hinzu kommen so genannte Designer-Drogen, die synthetisch hergestellt werden.
Der Konsum von Drogen am Arbeitsplatz beschränkt – abgesehen von der erheblichen Schädigung der Gesundheit - ganz deutlich Arbeitsfähigkeit und Arbeitssicherheit. Laut § 38 Abs.2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" darf ein Arbeitgeber Beschäftigte, "die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen", nicht mit Arbeiten betrauen.
In der Regel herrscht deshalb ein komplettes Verbot von Drogen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind gehalten, in Absprache mit Betriebsarzt und Betriebsrat relativ strenge Regeln für den Umgang mit Beschäftigen zu erarbeiten, die Drogen zu sich nehmen. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann bis zur Kündigung führen.
Zu diesem Thema Drogen am Arbeitsplatz siehe auch:
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- BGI 799 Suchtmittelkonsum im Betrieb
- BGI 8562 Suchtprobleme im Betrieb
- Suchtprobleme im Betrieb. Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, hrsg. v. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Bundesverband der Unfallkassen e. V. - BUK und Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), Bonn und Sankt Augustin 1995
- Kleinsorge, H./ Zober, M. A.: Drogen: Probleme bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit. In: Arbeitsmedizin - Sozialmedizin - Umweltmedizin 29, 1994, S. 486-489
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (http://www.dhs.de)


