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Glossar

Durchgangsarzt

Der Durchgangsarzt, auch D-Arzt, wird von den Berufsgenossenschaften bestellt und ist zur Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung zugelassen. Unfallverletzte Patienten sind von anderen Ärzten möglichst vor Aufnahme der Behandlung an den D-Arzt zu überweisen. Dieser hat dann zu entscheiden, ob eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung (durch ihn) erforderlich ist oder die Krankenbehandlung durch den überweisenden Arzt erfolgen kann. Auch der Arbeitgeber muss nach einem Arbeitsunfall einen Verletzten darauf hinweisen, dass er sich zu einem D-Arzt begeben muss.

Ein Durchgangsarzt ist als Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie niedergelassen oder als solcher in einem Krankenhaus oder in einer Klinik tätig. Er verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Behandlung und Begutachtung Unfallverletzter. Hinzu kommt noch, dass er über umfassende unfallmedizinische Erfahrungen verfügt.

Die Anschrift des nächsten Durchgangsarztes teilt der Unfallversicherungsträger den Unternehmern mit. Die Anschrift ist auf den vorgeschriebenen Aushängen zur Ersten Hilfe einzutragen. Im Internet findet sich eine ul der Durchgangsärzte (http://www.hvbg-service.de)

Zum Thema siehe auch:

Arbeitsunfälle,

Aushänge,

Rehabilitation,

Unfallanzeigen