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Glossar

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Alle Gegenstände, die selbst oder in Teilen elektrische Energie verbrauchen, verteilen, erzeugen oder anwenden, werden als elektrische Betriebsmittel bezeichnet. Unter den Begriff fallen ferner Einrichtungen, die der Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen (z.B. Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Der Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln bildet eine elektrische Anlage.

Unfallverhütungsvorschriften, dazu gehörige Durchführungsanweisungen und elektrotechnische Regeln erklären den sicheren Umgang mit elektrischer Energie. Dazu gibt es Sicherheitsregeln für den elektrotechnischen Laien.

Vor allem zwei Schutzmaßnahmen sind für den gefahrlosen Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Bedeutung:

  1. Aktive, in der Regel unter Spannung stehende Teile müssen gegen direkte Berührung geschützt sein.
  2. Elektrische Betriebsmittel müssen einen Schutz bei indirektem Berühren haben, der Menschen vor gefährlichen Berührungsspannungen bewahrt.

Beide Maßnahmen dürfen niemals außer Funktion gesetzt werden. Regelmäßige Prüfungen unter Einhaltung von Fristen sind vorgeschrieben. Weitere elektrotechnische Regeln uln unter anderem die UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (Anhang 3) und die DIN VDE-Bestimmungen auf.

Nur eine Elektrofachkraft darf elektrische Betriebsmittel und Anlagen errichten, ändern und instand setzen. Die entsprechenden Arbeiten können auch unter Aufsicht und Anleitung einer Elektrofachkraft erledigt werden. Auch vor der ersten Inbetriebnahme muss eine Elektrofachkraft elektrische Anlagen und Betriebsmittel überprüft werden. Falsch betriebene elektrische Anlagen können Brände mit erheblichen Personen- und Sachschäden auslösen.

Zum Thema siehe auch:

Elektrische Freileitungen,

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 2) / (GUV-V A2) / (VSG 1.4)
  • Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen (BGI 608)
  • Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen (BGI 600)
  • Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung (BGI 594)
  • Elektrofachkräfte (BGI 548)
  • Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen (BGI 758)
  • Kommentar zur UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV-I 8590)
  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (GUV-I 8524)
  • Sicherer Betrieb von Niederspannungs-Innenraumschaltungen ISA 2000 (BGI 755)
  • Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (BGI 519)
  • Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisung zur BG-Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") (BGG 944)
  • Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 2) (ZH1/293)