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Epoxidharze

Epoxidharze sind härtbare Kunstharze. Sie sind chemisch sehr beständig und besitzen eine äußerst hohe Haftfestigkeit. Mit einem Härter lassen sich die zähflüssigen Harze zu einem harten, polymeren Harz umwandeln. Diese Eigenschaft ermöglicht eine Verwendung als Klebstoff.

Ein Zweikomponentenkleber enthält ein Epoxidharz und einen Härter. Epoxidharze werden auch als Gießharze, beispielsweise in der Elektroindustrie, für Lacke, für Präzisionsteile in der Feinmechanik oder für Platinen bei elektronischen Schaltungen verwendet sowie als Klebstoffe, Korrosionsschutzmittel oder Betonsanierungsprodukte.

Viele Epoxidharze – dabei insbesondere die stark alkalischen Härter – wirken auf die Haut reizend bis ätzend. Sie können auch allergische Reaktionen der Haut hervorrufen. Gesundheitsgefährdungen können ferner auftreten, wenn Produkte mit Epoxidharzen Lösemittel enthalten. Dann sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen.

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • UVV Verarbeiten von Beschichtungsstoffen (BGR 500/2.29) / (GUV-R 500)
  • Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192) / (GUV-R 192)
  • Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) / (GUV-R 190)
  • Merkblatt: Polyester- und Epoxid-Harze (ZH 1/301)
  • BGR 227 Tätigkeiten mit Epoxidharzen
  • BGI 504-23f Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze
  • BGI 655 Epoxidharze in der Bauwirtschaft