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Ergonomie
Der Begriff Ergonomie ist abgeleitet von den griechischen Wörtern "ergon" für Arbeit und "nomos" für Gesetz oder Regel. Ergonomie gilt in der Arbeitswelt als Oberbegriff für Anatomie, Physiologie und Psychologie der Arbeit. Ihr Ziel ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Anpassung von Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung.
Dabei gilt der Grundsatz: Im Mittelpunkt steht der Mensch. In der Ergonomie kommen unter anderem auch Erkenntnisse aus Medizin, Biologie und Sozialwissenschaften zum Tragen.
Wichtigste Grundlage der ergonomischen Gestaltung von Büroarbeitsplätzen ist die Bildschirmarbeitsverordnung, die jedem Arbeitgeber eine "Gefährdungsbeurteilung" der vorhandenen Büroarbeitsplätze vorschreibt. Diese auf einer EU-Richtlinie beruhende gesetzliche Grundlage nennt nicht nur die Bedingungen für Bildschirm, Tastatur, Büro-Arbeitstisch und Büro-Arbeitstuhl, sondern bezieht sich auch auf die Umgebung: Platzbedarf, Beleuchtung, Reflexe und Blendung, Lärm, Klima, Strahlungen und Luftfeuchtigkeit. Außerdem werden Mindestanforderungen an die Software gestellt.
Die Ergonomie hinterfragt die Arbeit mit Blick auf eine möglichst ausgewogene Belastung des Beschäftigten auf Ausführbarkeit, Erträglichkeit, Zumutbarkeit und Zufriedenheit. Ergonomische Arbeitsgestaltung führt häufig auch zu einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit. Anhand von Prüfuln können Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner ergonomischen Anforderungen an Arbeitsplätze beurteilen.
Ergonomische Erkenntnisse haben Eingang gefunden in zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. Sie nehmen auch Einfluss auf die Inhalte von EU-Richtlinien.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- Betriebsverfassungsgesetz
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) (CHV 1) / (Anlage zu GUV-V A6/7)
- Gesetz über technische Arbeitsmittel (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG) (CHV 3)
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit - Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie
- Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen - Maschinenrichtlinie
- Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze (ZH 1/535) / (GUV-R 1/535)
- DIN 33402 Körpermaße des Menschen (Teile 1-3)
- DIN 33403 Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung (Teile 1-3)
- DIN 33411 Körperkräfte des Menschen (Teile 1-5)
- DIN 45635 Geräuschmessung an Maschinen: Luftschallmessungen, Hüllflächenverfahren
- DIN 45645-1 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft
- DIN 66234-6 Bildschirmarbeitsplätze; Gestaltung des Arbeitsplatzes
- DIN 66234-7 Bildschirmarbeitsplätze; Ergonomische Gestaltung des Arbeitsraumes; Beleuchtung und Anordnung
- DIN EN 547 Sicherheit von Maschinen; Körpermaße des Menschen (Teile 1-3)
- DIN EN 894 Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen (Teile 1-3)
- DIN EN ISO 3744 Akustik - Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen
- DIN EN ISO 9241 Ergonomische der Mensch-System-Interaktion(Teile 1, 2, 10-17)
- DIN V ENV 26385 Prinzipien der Ergonomie in der Auslegung von Arbeitssystemen
- VDI 2057 (2002) Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen; Blatt 1: Ganzkörperschwingungen, Blatt 2: Hand-Arm-Schwingungen
- VDI 2058 Beurteilung von Lärm; Blatt 1: Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft; Blatt 2: Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung; Blatt 3: Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten
- Arbeitssystem Büro - Hilfen für systematische Planung und Einrichtung von Büros (SP 2.2) / (BGI 774)
- Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523)


