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Glossar

Fachausschüsse, Fachgruppen

Gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaften (BG) ist es, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine Erste Hilfe zu sorgen. Dazu haben die BG Fachausschüsse, Präventionsausschüsse, Koordinierungsausschüsse sowie Ausschüsse mit besonderen Themengebieten ins Leben gerufen. Sie sind der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) angegliedert.

Die Fachausschüsse stellen Entwürfe her für BG-Vorschriften, für BG-Regeln sowie für deren nähere Erklärungen. Sie sind beratend tätig in allen Fragen der Arbeitssicherheit und vertreten die gewerblichen BG in externen Gremien.

Mitglieder der Fachausschüssen sind Aufsichtspersonen der gewerblichen BG und anderer Unfallversicherungsträger, vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung benannte Vertreter und – wenn nötig – eigens qualifizierte Sachverständige. Wenn Unfallverhütungsvorschriften erstellt werden, beraten sich die Fachausschüsse mit Vertretern der Sozialpartner und mit Vertretern der Hersteller und Betreiber von Einrichtungen eines bestimmten Fachgebiets.

Den Fachausschüssen entsprechen die Fachgruppen des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK).

Zum Thema siehe auch:

Normen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • "Wir sind für Sie da!" Die Gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen Hand (GUV-I 8550)
  • Präventionsausschüsse - Einteilung und Arbeitsgebiete (BGI 900)
  • Grundsätze und Richtlinien für die Fachgruppen des Bundesverbandes der Unfallkassen (GUV-G 9101)
  • Präventionsausschüsse des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - HVBG (BGG 900)
  • Bundesverband der Unfallkassen e. V. - BUK (www.unfallkassen.de)
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) (www.hvbg.de)