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Glossar

Fehlerhafte Produkte

Laut Gesetz haftet ein Hersteller grundsätzlich für Schäden, die durch einen Fehler seines Produkts entstehen. Sind mehrere Personen für denselben Schaden verantwortlich, so haften sie gesamtschuldnerisch.

Der Geschädigte muss folgendes nachweisen:

  • den vorhandenen Schaden
  • den Fehler
  • den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden.

Das heißt, dass eine Nachlässigkeit oder ein Verschulden des Herstellers nicht nachgewiesen werden muss.

Ein Mangel an Sicherheit, die die Öffentlichkeit mit Recht erwarten kann, ist für die Schadhaftigkeit eines Produktes bestimmend. Sie wird nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Darbietung des Produkts
  • die vernünftige Verwendung des Produkts
  • der Zeitpunkt, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde.

Bei der Bestimmung der Fehlerhaftigkeit des betreffenden Produkts kann nicht berücksichtigt werden, dass ein verbessertes Produkt in Verkehr gebracht wurde.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)