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Glossar

Feuergefährdete Bereiche

Feuergefährdet sind Räume oder Bereiche, in denen leicht entzündliche Stoffe in gefährlicher Menge angesammelt, gelagert und verarbeitet werden. In feuergefährdeten Bereichen sind das Rauchen und der Umgang mit Feuer oder offenem Licht verboten. Entsprechende Verbotsschilder sind an den Eingängen und in den Räumen anzubringen. Einzelheiten regeln die Bestimmungen des § 43 Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" und des § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A 8/bisherige VBG 125). Danach sind für die Gefahrenlagen ausschließlich die in BGV A 8 aufgenommenen Sicherheitszeichen zu verwenden.

Elektrische Anlagen müssen den Bestimmungen für feuergefährdete Betriebsstätten DIN VDE 0100 Teil 720 entsprechen.

Die Zugänge zu feuergefährdeten Räumen sind nach dem Baurecht als Feuerschutzabschluss, zum Beispiel als selbstschließende Türen oder Tore, auszuführen: Der Durchtritt des Feuers, innerhalb bestimmter Bereiche auch des Rauches, muss verhindert werden.

Ortsfeste Feuerlöschanlagen sollen es ermöglichen, einen Brand in besonders gefährdeten Räumen oder an bestimmten Objekten so schnell wie möglich zu bekämpfen.

Zum Thema siehe auch:

Brandschutz