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Glossar

Feuerlöschgeräte

Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte müssen bei sachgemäßer Handhabung die wirksame Bekämpfung von Bränden gewährleisten und werden je nach ihrer Eignung zur Verwendung für bestimmte Brandklassen entsprechend den DIN-Normen zugelassen.

Feuerlöschgeräte werden nur zugelassen, wenn sie so beschaffen sind, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung und sachgemäßer Handhabung nicht zu Unfällen oder Verletzungen der Benutzer oder anderer Personen Anlass geben können.

Die Prüfung der Feuerlöscher auf ihre Funktionalität obliegt dem Unternehmer, dem Betreiber einer Arbeitsstätte oder dem Anwender (im privaten Bereich). Feuerlöscher sind regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, durch eine befähigte Person (bisher Sachkundigen) zu prüfen. Ein Vermerk über die Prüfung ist gut sichtbar und dauerhaft am Feuerlöscher anzubringen.

Feuerlöschgeräte gehören zu den technischen Anlagen für den betrieblichen Brandschutz.

Zum Thema siehe auch:

Brandschutz

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • DIN 14406-4 Tragbare Feuerlöscher
  • BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern