Glossar
Feuerverzinken
Feuerverzinken (Stückverzinken) ist ein Schmelztauchverfahren. Beim Feuerverzinken wird ein Rohling oder ein fertiges Werkstück aus Eisen oder Stahl in geschmolzenes, etwa 450 Grad heißes Zink getaucht oder hindurch gezogen. Durch das Tauchen werden auch Innenteile, Schweißnähte und unzugängliche Stellen gut erreicht. Bei dieser Temperatur bildet sich an der Berührungsfläche eine widerstandsfähige Legierungsschicht aus Eisen und Zink und darüber eine sehr fest haftende reine Zinkschicht.
Der Vorgang des Feuerverzinkens ist inzwischen meist automatisiert. Entsprechende Einrichtungen dürfen nur anhand ihrer Betriebsanleitung bedient werden. Am Arbeitsplatz muss dazu eine Betriebsanweisung angebracht sein. Zu den Pflichten eines Unternehmers gehören beim Feuerverzinken Schutzmaßnahmen gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren, etwa vor dem Sturz von Personen in ein Zinkbad oder vor Verbrennungen. Außerdem können beim Feuerverzinken Gase, Dämpfe und Rauche entstehen, die die Gesundheit gefährden bei Hautkontakt oder beim Einatmen. Absaug- und Lüftungsanlagen müssen deshalb vorgehalten werden.
Kann sich ein Beschäftigter beim Feuerverzinken nicht hinter einer Schutzwand aufhalten, muss er persönliche Schutzausrüstung tragen.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:
- UVV Umgang mit Gefahrstoffen (GUV-V B1)
- Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (BGR 150)
- Richtlinien für das Feuerverzinken (ZH 1/411)
- DIN ISO EN 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen
- Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride (BGI 576)
- Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546)
- Institut Feuerverzinken GmbH (www.feuerverzinken.com)


