Glossar
Feuerwehr
Retten, Löschen, Bergen, Schützen: Das sind in Kurzform die Aufgaben der Feuerwehr. Sachaufwandsträger der meisten Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland sind die Gemeinden. Dazu gibt es Berufsfeuerwehren, sowie Betriebs- und Werksfeuerwehren. Nur Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern müssen eine Berufsfeuerwehr einrichten. Ob in einem Betrieb eine Betriebs- oder Werksfeuerwehr eingerichtet werden muss, hängt von der Brandgefahr in dem Betrieb ab.
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind zuständig für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei den Freiwilligen Feuerwehren. Bei Betriebs- bzw. Werkfeuerwehren übernimmt die je nach Branche zuständige Berufsgenossenschaft diese Aufgabe.
Feuer, Gase, Gifte, Strahlung, chemische Stoffe, explosives Material: Mitglieder der Feuerwehr sind bei ihren Einsätzen vielen unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Die UVV „Feuerwehren“ soll für die Sicherheit der Aktiven sorgen, ebenso entsprechende Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Das Modellseminar "Feuerwehr-Sicherheit" der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gibt Tipps, wie das Thema "Unfallverhütung" in die Ausbildung eingebaut werden kann.
Aktive müssen im Einsatz und bei Übungen PSA tragen. Details dazu regeln die "Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GSGV" und die UVV "Feuerwehren". Feuerwehrschutzkleidung ist weitgehend europäisch genormt.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:
- UVV Feuerwehren (GUV-V C53)
- Sicherer Feuerwehr-Dienst (GUV-I 8558)
- Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen zur Unfallverhütung (GUV-I 8651)
- Sicherheit im Feuerwehrhaus (GUV-I 8554)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz im und um das Feuerwehrhaus (Faltblatt) (GUV-I 8528)
- Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV-G 9102)


