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Glossar

Forste

Bei der Forstarbeit ist das Tragen einer kompletten PSA zwingend erforderlich.Das heißt konkret: Der Schutzhelm muss Gehör-, Genick- und Gesichtsschutz haben. Die Arbeitsjacke soll mit Signalfarben im Schulterbereich gestaltet sein. Beim Handschutz raten Fachleute zum Universal-Lederhandschuh aus kräftigem Vollnarbenleder mit Textilrücken und Pulsschutz. In die Arbeitshosen müssen Schnittschutzeinlagen eingenäht sein. Auch das Sicherheitsschuhwerk muss mit Schnittschutzeinlagen versehen sein. Gehörschutz ist wegen der oft auftretenden Lärmbelästigung angeraten.

In der Forstarbeit darf eine Person allein nicht mit der Motorsäge oder der Seilwinde arbeiten. Auch das Besteigen von Bäumen ist nur mit ständiger Ruf-, Sicht- oder einer anderen Verbindung mit einer anderen Person erlaubt. Denn Arbeiten im Forst bergen nicht nur wegen oft schwieriger landschaftlicher Gegebenheiten viele Gefahren. Gefährlich sind insbesondere Arbeiten mit Motorsägen oder Freischneidern, das Aufarbeiten von Windwürfen, Wind- und Schneebruch, das Besteigen von Bäumen, das Holzrücken mit Seilwinden und der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Deshalb müssen Forstarbeiter intensiv ausgebildet werden. Sie müssen sich zudem einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterziehen. Die Beschäftigungsbeschränkungen der UVV sind zu beachten.

Gesundheitsgefährdungen ergeben sich auch aus der Arbeit in der Natur, zum Beispiel durch Viren, Bakterien, Würmer und Insekten.

Zum Thema siehe auch:

Allergie,

Fußschutz,

Kopfschutz,

Landmaschinen,

Lärm,

Vibrationen,

Warnkleidung

Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:

  • UVV Forsten (GUV-V C51) / (VSG 4.3)
  • DIN EN 608 Land- und Forstmaschinen - Tragbare Motorsägen - Sicherheit
  • Gewusst wie! - Windwurfaufarbeitung - Leitfaden (GUV-I 8567)
  • UVV Sichere Waldarbeit und Baumpflege (GUV-I 8556)
  • Aktuelles zu Sicherheit und Gesundheitsschutz - Waldarbeit - Broschüre der LBGen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Forstbereich (GUV-I 8520)