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Glossar

Fußböden

In § 8 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt: Fußböden in Räumen dürfen keine Stolperstellen haben; sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein. Für Arbeits-, Lager-, Maschinen- und Nebenräume gilt dies insoweit, als es betrieblich möglich und aus sicherheitstechnischen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Standflächen an Arbeitsplätzen müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit der Arbeitnehmer eine ausreichende Wärmedämmung aufweisen.

Die zulässige Belastung der Fußbodenfläche in Lagerräumen, unter denen sich andere Räume befinden, muss an den Zugängen gut erkennbar angegeben sein. Dies gilt auch für die zulässige Belastung von Zwischenböden und Galerien in Lagerräumen.

Von Stolperstellen spricht man, wenn ein Höhenunterschied von mehr als vier Millimetern vorliegt. Die Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ gibt vor, dass Höhenunterschiede wie Türschwellen und Stufen mit gelb-schwarzen Streifen als ständig vorhandene Gefahrstelle markiert sein müssen.

Für die verschiedenen Arten von Räumen, die es je nach Branche gibt, gelten für Bauart, Reinigung, zu verwendende Werkstoffe und zu verrichtende Arbeiten unterschiedliche Vorgaben.

Zum Thema siehe auch:

Arbeitsstätten,

Elektrostatische Aufladungen,

Hygiene,

Lagern und Stapeln,

Sanitäre Einrichtungen,

Unterkünfte,

Vibrationen.

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8) / (GUV-V A8) / (VSG 1.5)
  • UVV Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen (VSG 2.1)
  • Arbeiten in Küchenbetrieben (BGR 111) / (GUV-R 111)
  • Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (BGR 181) / (GUV-R 181)
  • Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen (Richtlinien Statische Elektrizität) (TRBS 2153)
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 34/1-5 Umkleideräume
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 35/1-4 Waschräume
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 8/1 Fußböden
  • TRGS 617 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
  • DIN 51097 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene
  • DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene