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Glossar

Fußschutz

Fußschutz muss immer dann getragen werden, wenn die Gefahr von Fußverletzungen besteht, etwa durch Stoßen oder Einklemmen, umfallende oder herabfallende Gegenstände, spitze Gegenstände oder heiße sowie ätzende Flüssigkeiten auf dem Boden.

Bei Fußschutz unterscheidet man zwischen Berufsschuhen (Kennzeichen O, nur für Bereiche mit geringem Risiko) Schutz- (Kennzeichen P) und Sicherheitsschuhen (Kennzeichen S). Sie haben Zehenschutzkappen unterschiedlicher Widerstandskraft.

Alle Schuhe sind mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen erhältlich, z.B. mit durchtrittsicherer Einlage (Bausicherheitsschuh).

Allgemein meint Fußschutz Schuhwerk mit besonderen schützenden Bestandteilen. Er gehört zur persönlichen Schutzausrüstung. Die DIN EN 344 bis 347 regeln, wie der Fußschutz beschaffen sein muss. Je nach Herstellungsart werden die Schuhe in Klassen (I und II) und für alle drei Schuharten (S, P, O) je nach schützenden Merkmalen in fünf Kategorien eingeteilt.

Zum Thema siehe auch:

Persönliche Schutzausrüstung

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)
  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • Benutzung von Fuß- und Beinschutz (BGR 191) / (GUV-R 191)
  • DIN EN 344 Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch
  • DIN EN 345 Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch
  • DIN EN 346 Schutzschuhe für den gewerblichen Gebrauch
  • DIN EN 347 Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch