Glossar
Gabelstapler
Gabelstapler sind kraftbetriebene Flurförderzeuge, d.h. mit einem Antrieb ausgerüstete Geräte für den innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. Weitere kraftbetriebene Flurförderzeuge sind elektrisch angetriebene Hubwagen, Geräte zum Containerumschlag oder fahrerlose Transportfahrzeuge.
Ein Gabelstapler ist in erster Linie für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, welche aus Hubmast und Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die üblicherweise mittels einer Hydraulik vertikal bewegbar sind. Die beiden Zinken werden Gabel genannt.
Gabelstapler werden durch einen mitfahrenden Fahrer gesteuert.
In Deutschland ist eine jährliche Überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vorgeschrieben.
Bei Treibgasstaplern ist eine jährliche Treibgasanlagen- und Abgasüberprüfung vorgeschrieben.
Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von Flurförderfahrzeugen ist die Voraussetzung in Deutschland zur ordnungsgemäßen Benutzung aller kraftbetriebenen Gabelstapler nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften.
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- BGI 545 Gabelstaplerfahrer
- Faltblatt "Umgang mit Gabelstaplern"


