Glossar
Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Wer gefährliche Stoffe und Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat neben der Verpflichtung zur Verpackung die Pflicht zur Einstufung und Kennzeichnung. Der Gesetzgeber hat dazu Gefahrensymbole mit dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben festgelegt.
Gefährliche Stoffe und Zubereitungen dürfen gemäß Gefahrstoffverordnung in der Lagerung weder Mensch noch Umwelt gefährden.
Verpackungen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen müssen besonders widerstandsfähig sein. Ihr Inhalt darf nicht unbeabsichtigt nach außen gelangen. Ferner dürfen die Verpackungen nicht den Anschein erwecken, sie könnten Lebensmittel enthalten.
Auf der Verpackung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen müssen als Kennzeichnung u.a. angegeben sein:
- die chemische Bezeichnung des Stoffes
- die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen
- die Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) und die Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
- der Name und die Anschrift dessen, der den Stoff oder die Zubereitung hergestellt oder eingeführt hat oder erneut in den Verkehr bringt.
Bei der Weiterverarbeitung gefährlicher Stoffe können weitere Gefahren entstehen, auf die diese Kennzeichnung noch nicht hinweist.
Hersteller, Einführer oder Inverkehrbringer gefährlicher Stoffe und Zubereitungen müssen die Lieferung mit einem Sicherheitsdatenblatt ausstatten, das alle relevanten Informationen enthält zum Umgang mit dem Stoff und zu Schutzmaßnahmen.
Zum Thema Gefahrstoffverordnung siehe auch:
- Fruchtschädigende Stoffe,
- Lüftungstechnische Anlagen,
- Persönliche Schutzausrüstung,
- Stäube,
- Unterweisung
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- Anhang 1 zu den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht - Gefahrstofful (GUV-SR 2004)
- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht (GUV-SR 2003)
- Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen (GUV-SR 2005)
- Richtlinie 67/548/EG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (EG-Grundrichtlinie; in der jeweils gültigen Fassung)
- TRGS 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
- TRGS 220 Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
- TRGS 402 Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
- TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- TRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV
- TRGS 560 Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - "Luftgrenzwerte"
- Gefahrstoffe (BGI 522)
- Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen, PC-Programme und Datenbanken (GUV-I 8518)
- Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (GUV-I 8555)
- Chemie-Datenbanken.de - Das Datenbankverzeichnis für Chemiker (www.chemie-datenbanken.de)
- Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL) (www.gefahrstoff-info.de)
- Gefahrstoffinformationssystem der BG Chemie (www.gischem.de)
- Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (www.hvbg.de/bia)
- WINGIS - Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (www.gisbau.de)


