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Glossar

Gehörschutz

Der Gehörschutz gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung. Liegt in einem Arbeitsbereich der Beurteilungspegel (der durchschnittliche, gemittelte Dauerschallpegel während einer achtstündigen Arbeitsschicht) trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen über 85Dezibel, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen. Ab einem Beurteilungspegel von 90dB(A) gilt die Verpflichtung zum Tragen von Gehörschutz. Entsprechende Bereiche müssen markiert sein mit dem Gebotszeichen "Gehörschutz benutzen".

Persönliche Gehörschützer sind:

  • vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel
  • fertig geformte Gehörschutzstöpsel
  • Bügelgehörschutzstöpsel
  • individuell angepasste Gehörschutzstöpsel (Gehörschutz-Otoplastiken)
  • Kapselgehörschützer, konventionell
  • Kapselgehörschützer mit elektronischen Zusatzeinrichtungen (z.B. mit elektroakustischer pegelabhängiger Schalldämmung oder mit Radio)
  • Schallschutzhelme.

Schallpegel und Frequenz der Geräusche sind mit maßgeblich für die Auswahl der passenden Gehörschutzmittel.

Trotz Tragens von Gehörschutz müssen Beschäftigte akustische Warnsignale hören können.

Zum Thema siehe auch:

Lärm

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • DIN EN 458 Gehörschützer - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung
  • DIN EN 13819-X Gehörschützer - Prüfung - Teil 1-2