Glossar
Häfen
Häfen sind Anker- und Anlegeplätze für Schiffe, an denen Güter umgeschlagen werden.
Gefährdungen ergeben sich in Häfen insbesondere aus dem Aufeinandertreffen von Fahrzeug- und Eisenbahnverkehr. Hinzu kommen Explosionsgefahren im Silobereich, Gefährdungen beim Kranbetrieb oder beim Be- und Entladen von Schiffen.
Jeder Hafen muss eine Wendestelle haben, die von den Schiffliegestellen räumlich getrennt ist. Tankschiffe und andere Schiffe mit gefährlicher Ladung brauchen eigene Liegeplätze.
In der Hafenaufsicht sind die Hafenmeister zuständig für die Überwachung des Schiffs- und Waggonverkehrs im Hafen sowie die Instandhaltung der Hafenanlagen. Sie sind unter anderem auch verantwortlich für freie Flucht- und Rettungswege, das Einhalten der Sicherheitsabstände von Schiff zu Schiff und die Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen an Schiffen und am Land.
Für die Beförderung von Gefahrgut und den Umschlag von Gefahrgut gelten eigene, umfassende Vorgaben wie die "Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein" und das "Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr gefährlicher Güter".
Zu Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- Anlage zum Euorpäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnengewasserstraßen (ADN)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- UVV Hafenarbeit (BGV C 21)
- Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen
- Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V. (Hrsg.): Empfehlungen und Berichte des Technischen Ausschusses Binnenhäfen (ETAB)
- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (www.bmvbw.de)


