Glossar
Härten von Metallen
Beim Härten werden Werkstoffe thermisch oder thermochemisch behandelt. Je nach Verfahren erfolgt die Wärmebehandlung z.B. in Salzschmelzbädern und in Öfen mit Schutz- und Reaktionsgasen. Danach werden die Werkstoffe an der Luft, in Wasserbädern, Ölbädern oder Salzwasserbädern abgekühlt. Es gibt ferner Verfahren wie das Vergüten oder die Wärmebehandlung in Salpeterbädern.
Der Betrieb von Salzhärteanlagen und ähnlichen Anlagen birgt insbesondere Gefahren durch gefährliche Stoffe, die hohen Temperaturen der Salzschmelze, chemische und physikalische Reaktionen, Unverträglichkeit mancher Härtesalze untereinander sowie mit Wasser und Säuren.
Behältnisse für gefährliche Arbeitsstoffe und Zubereitungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
In den Bereichen, in denen Metalle gehärtet werden, herrscht absolutes Rauchverbot. Essen und Trinken sind ebenso untersagt. Unbefugten muss der Zutritt zu diesen Bereichen verwehrt werden. Auf das Verbot des Löschens mit Wasser muss deutlich aufmerksam gemacht werden, ebenso auf alternative Löschmethoden.
Die persönliche Schutzausrüstung beim Härten von Metallen umfasst: Kopfschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe mit Stulpen, chemikalienbeständige Schutzkleidung (mit Schürze), Schutzstiefel mit rutschfester Sohle, Atemschutz.
Voraussetzung für Arbeiten der Wärmebehandlung ist eine detaillierte Unterweisung der Beschäftigten. Diese müssen über 18 Jahre alt sein.
Zum Thema Härten von Metallen siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- UVV Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern (BGV D 14)
- Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzlüftung (BGR 121)
- Wärmebehandlung von Stahl und anderen Schwermetallen in Salzbädern (BGR 153)
- Cyanwasserstoff (Blausäure), Cyanide (BGI 569)
- Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (BGI 843)
- Salpetersäure, Stickstoffoxide, Nitrose Gase (BGI 591)
- Merkblatt: Benzol (ZH 1/135)


