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Glossar

Handwerkzeuge

Handwerkzeuge sind Werkzeuge für die Arbeit mit der Hand. DIN-Normen und VDE-Bestimmungen machen Vorgaben für Form, Werkstoff und Qualität von Handwerkzeugen. Dass diese Vorgaben auch eingehalten wurden, signalisiert das GS-Zeichen (= Geprüfte Sicherheit).

Beispiele für Handwerkzeuge: Hammer, Meißel, Schraubendreher (Schraubenzieher), Schraubenschlüssel, Feilen, Raspeln, Schaber, Zangen, Scheren, Sägen, Messer und Beile.

Bei Gebrauch und Instandhaltung ist laut DIN-Normen und VDE-Bestimmungen zu beachten:

  • Werkzeuge gesäubert, geordnet und griffbereit aufbewahren. Griffe und Stiele vor allem trocken und frei von Fett und Öl halten.
  • Werkzeuge nie für Zwecke verwenden, für die sie nicht bestimmt sind.
  • Werkzeuge mit scharfen Schneiden oder Spitzen nicht in den Taschen der Arbeitskleidung tragen. Sie sollen bei Nichtgebrauch mit Schneid- oder Spitzenschutz versehen sein.
  • Werkzeuge nicht hinter laufenden Maschinenteilen ablegen.
  • Werkzeuge dürfen nie im Weg liegen oder herabfallen können; deshalb nicht auf Wegen sowie nicht auf Bühnen, Podesten, Leitern und anderen erhöhten Plätzen achtlos ablegen und liegen lassen.
  • Beim Besteigen von Leitern, Podesten und dergleichen keine Werkzeuge in den Händen mitführen, sondern Werkzeugtaschen verwenden.

Eine besondere Bedeutung hat die vorbeugende und sachkundige Instandhaltung von Handwerkzeugen.

Arbeiten an elektrischen Anlagen oder an Orten mit Explosionsgefahr erfordern den Einsatz von Spezialwerkzeugen.

Zum Thema siehe auch:

Europäischer Arbeitsschutz

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 2) / (GUV-V A2) / (VSG 1.4)
  • UVV Technische Arbeitsmittel (VSG 3.1)
  • DIN 1041 Schlosserhämmer
  • DIN 1042 Vorschlaghämmer, Kreuzschlaghämmer
  • DIN 1193 Hämmer aus Stahl; Technische Lieferbedingungen
  • DIN 5263 Schraubendreher für Schrauben mit Schlitz; Technische Lieferbedingungen
  • DIN 68340 Stiele aus Holz für Schlagwerkzeuge; Technische Lieferbedingungen
  • DIN 7255 Schlagwerkzeuge; Technische Lieferbedingungen
  • DIN 7287 Äxte und Beile aus Stahl; Technische Lieferbedingungen
  • DIN 899 Schraubenschlüssel; Technische Lieferbedingungen für handbetätigte Schraubenschlüssel
  • DIN EN 60900 Handwerkzeuge zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 VC
  • DIN ISO 5743 Greif- und Schneidzangen; Allgemeine technische Anforderungen
  • DIN ISO 5744 Greif- und Schneidzangen; Prüfverfahren
  • Elektrofachkräfte (BGI 548)
  • Grundregeln, Heft 1 der Reihe Arbeit und Gesundheit Basics, hrsg. v. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden 2002 (BGI 597-1)
  • Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (BGI 519)
  • Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen (BGI 533)
  • Merkblatt: Werkzeuge für Fleisch und Wurst (ZH 1/268)
  • DIN-Taschenbuch Nr. 41: Schraubwerkzeuge
  • DIN-Taschenbuch Nr. 42: Handwerkzeuge