Glossar
Hautschutz
Die Haut ist bei vielen Tätigkeiten in der Arbeitswelt hohen Belastungen ausgesetzt.
Das kann mitunter zu schweren Hautkrankheiten führen. Diese können Beschäftigte derart beeinträchtigen, dass Arbeitsunfähigkeit die Folge ist. Nicht umsonst sind Hautkrankheiten seit vielen Jahren die am häufigsten registrierte Berufskrankheit.
Vorbeugung ist bereits bei der Planung der Arbeitsabläufe möglich. So sollte soweit möglich auf toxische Stoffe verzichtet werden. Hygiene und Reinigung sollten groß geschrieben werden.
Wo sich die Haut schädigende Bedingungen nicht völlig vermeiden lassen, sind Schutzmaßnahmen nötig.
Zur Vorbeugung von Hautschäden gibt es einige Präparate zum Auftragen auf die Haut, die eine Art Schutzfilm bilden. Achtung: Diese Mittel müssen leicht zu entfernen sein und dürfen sich nicht negativ auswirken auf das Arbeitsprodukt. Von großer Bedeutung ist eine intensive und regelmäßige Reinigung der Haut.
Die ul der Maximalen Arbeitsplatzkonzentration zeigt, welche Stoffe Allergien auslösen können, welche giftigen Stoffe die Haut leicht durchdringen können (Hautresorption). Die zu beachtenden Stoffe sind in der ul mit "S" (Sensibilisierung) und mit "H" (Hautresorption) gekennzeichnet.
Über jede in der Arbeit begründete Hauterkrankung muss der Unfallversicherungsträger informiert werden (grüner Vordruck für Berufskrankheiten).
Zum Thema Hautschutz siehe auch:
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren,
Persönliche Schutzausrüstungen,
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- Gefahrstoffverordnung - (GefStoffV) (CHV 5)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A 4) / (GUV-V A4)
- Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz (BGI/GUV-I 8620)
- TRGS 530 Friseurhandwerk
- TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
- Hautkrankheiten und Hautschutz (GUV-I 8559)
- Hautschutz (Faltblatt) (GUV-I 8516)
- Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658)
- Hautschutz, Heft 10 der Reihe Arbeit und Gesundheit Basics, hrsg. v. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden 2002 (BGI 597-10)
- Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) (BGG 904 / G 24)
- Broschüre: Berufsbedingte Hauterkrankungen (ZH 1/633)
- GUV-I 8559 Hautkrankheiten und Hautschutz - Für Unternehmer, Beschäftigte, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebs- und Personalräte


