Glossar
Holzbearbeitungsmaschinen
Laut Unfallverhütungsvorschrift sind Holzbearbeitungsmaschinen Werkzeugmaschinen, Werkzeugmaschinen-Kombinationen oder Einrichtungen, die zum Teilen, Spanen, Umformen, Beschichten oder Verbinden von Holz sowie holzähnlichen Werkstoffen dienen.
Beim Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen drohen viele Gefahren. Entsprechend hoch ist die Zahl der nötigen Schutzvorrichtungen. Diese müssen zwingend benutzt werden. Nur so können die Gefahren durch die hochtourig bewegten Maschinenteile und Werkzeuge sowie durch Werkstückrückschlag minimiert werden.
Eine Holzbearbeitungsmaschine muss von ihrer Bauart her ausgestattet sein mit einem Schutz gegen Gefahren durch bewegte Maschinenteile oder Werkstücke, einer sichere Werkstückführung, mit Einrichtungen zur Drehzahlveränderung, mit Notausschalteinrichtungen an unübersichtlichen Maschinen, mit Bremseinrichtungen für Maschinenwerkzeuge sowie mit Einrichtungen zum Schutz vor losen Spänen, Splittern oder Staub oder gegen abfliegende Werkzeugteile.
Das Schutzalter für das Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen ist 18 Jahre. Jugendliche über 16 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen Holzbearbeitungsmaschinen bedienen, wenn das im Zuge ihrer Ausbildung nötig ist.
Im Betrieb von Holzbearbeitungsmaschinen gelten unter anderem folgende Regeln:
- die Maschine muss sich in einem betriebssicheren Zustand befinden
- Werkzeuge und Werkzeugträger müssen so aufgespannt sein, dass sie sich während des Betriebs nicht lösen können.
- Werkstücke müssen bei der Bearbeitung sicher aufliegen und geführt werden oder fest eingespannt sein.
- Lose Splitter, Späne oder ähnliche Werkstoffteile dürfen aus der Nähe sich bewegender Werkzeuge nicht mit der Hand entfernt werden.
- Es ist Gehörschutz zu benutzen, Lärmbereiche sind zu kennzeichnen
Zum Thema Holzbearbeitungsmaschinen siehe auch:
Lärm,
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- Grundsätze der Prävention (BGV A1) / (GUV-V A1)
- Betreiben von Maschinen der Papierherstellung (BGR 500/2.23)
- UVV Technische Arbeitsmittel (VSG 3.1)
- TRGS 553 Holzstaub
- DIN 8085 Maschinenwerkzeuge für die spanende Bearbeitung von Holz, Kunststoffen und ähnlichen Werkstoffen; Sicherheitstechnische Anforderungen
- DIN EN 847-1 Maschinenwerkzeuge für Holzbearbeitung: Sicherheitstechnische Anforderungen; Teil 1: Fräs- und Hobelwerkzeuge, Kreissägeblätter; Deutsche Fassung EN 847-1: 1997
- DIN EN 859 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub; Deutsche Fassung EN 859:2007+A1:2009
- DIN EN 860 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung; Deutsche Fassung EN 860:2007+A1:2009
- DIN EN 861 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen; Deutsche Fassung EN 861:2007+A1:2009
- DIN EN 940 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen; Deutsche Fassung EN 940:2009
- Abrichthobelmaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 724)
- Brand- und Explosionsschutz in Anlagen zum Absaugen und Abscheiden von Holzstaub und -spänen (BGI 730)
- Dickenhobelmaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 723)
- Fräswerkzeuge für die Holzbearbeitung - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 732)
- Gefahrstoffe im Schreiner-/Tischlerhandwerk - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 733)
- Handmaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 731)
- Holzschutzmittel - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 736)
- Holzstaub - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 739)
- Maschinenlehrgänge - Organisation und Anforderungen an Ausbildungswerkstätten (BGI 727)
- Prüfpflichtige Einrichtungen und Anlagen (BGI 735)
- Silos für Holzstaub und -späne - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz (BGI 728)
- Tisch- und Formatkreissägemaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 720)
- Tischbandsägemaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 722)
- Tischfräsmaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 721)
- Transport und Lagerung von Holzwerkstoff-Platten (BGI 734)


