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Glossar

Holzschutzmittel

Ein Holzschutzmittel ist ein Präparat, das Holz meist chemisch behandelt.

Es wird eingesetzt zur Konservierung, zur Veredelung oder zum Schutz vor Feuer und Wetter.

Holzbauteile, die eine tragende Funktion haben, dürfen nur mit Mitteln behandelt werden, die ein Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) haben ("DIBt-Holzschutzmittel").

Zum Schutz nicht tragender Holzbauteile gegen Verfärbung, Fäulnis und Schadinsekten sind die Holzschutzmittel mit dem Gütezeichen RAL der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., Frankfurt, vorgesehen ( "RAL-Holzschutzmittel"). In beiden Arten von Holzschutzmitteln unterscheidet man zwischen wasserlöslichen Salzen mit anorganischen Wirkstoffen und öligen Holzschutzmitteln mit organischen Salzen eingeteilt.

Wasserlösliche Holzschutzmittel – besonders chromathaltige - können Krebs erregende Bestandteile haben sowie ätzend sein oder Allergien auslösen. Zur Persönlichen Schutzausrichtung beim Umgang mit chromathaltigen Holzschutzmitteln gehören spezieller Augenschutz, Atemschutz und Schutzhandschuhe. Unbedeckte Hautpartien sind vor Arbeitsaufnahme mit Wasser abweisenden, fetthaltigen Schutzcremes einzureiben.

Unter den öligen Holzschutzmitteln dürfen die reinen Steinkohlenteeröldestillate nur für Hölzer im Außenbereich verwendet werden. Beim Umgang mit öligen Holzschutzmitteln gehen Gefahren von den Lösemittelgemischen aus. Holz sollte deshalb stets in stationären Anlagen imprägniert werden. Atemschutz mit Kombinationsfilter A2/P2 ist angezeigt. Ferner gilt: Können bei der Arbeit mit öligen Holzschutzmitteln Spritzer oder Aerosole entstehen, ist eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschutzschirm zu tragen sowie Schutzhandschuhe aus Nitril. Alle unbedeckten Hautpartien sollten mit Öl und Fett abweisenden Cremes eingerieben werden.

Zum Thema siehe Holzschutzmittel auch:

Allergie

Handschutz

Hautschutz

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
  • Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192) / (GUV-R 192)
  • Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz (BGI/GUV-I 8620)
  • Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) / (GUV-R 190)
  • Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195) / (GUV-R 195)
  • TRGS 618 Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom-VI-haltige Holzschutzmittel
  • DIN 52161-1 Prüfung von Holzschutzmitteln - Nachweis von Holzschutzmitteln im Holz - Probenahme aus verbautem Holz