Glossar
Hygiene
Der Begriff Hygiene beschreibt alle Bemühungen, die dazu dienen, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern sowie Krankheiten vorzubeugen. Dabei bildet die Arbeitshygiene einen eigenen Teilbereich. Hier geht es zuvorderst darum, Probleme sowie Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und – wenn möglich - zu beseitigen.
Das kann sowohl durch technische Maßnahmen als auch durch bestimmte Verhaltensregeln geschehen. Entsprechende Vorschriften zur Sicherheit müssen von den Beschäftigten eines Unternehmens eingehalten werden.
In nahezu allen Betrieben sollen Schmutz und Krankheitserreger auf das kleinstmögliche Maß beschränkt werden. In den einzelnen Branchen gelten zudem viele weitere, individuelle Regelungen zur Hygiene –zum Beispiel in Krankenhäusern, beim Umgang mit gefährlichen, Allergie auslösenden oder Krebs erregenden Stoffen.
Die persönliche Hygiene vor, während und nach der Arbeit gehört zu den wichtigen Präventiv-Maßnahmen.
Zum Thema siehe auch:
Persönliche Schutzausrüstungen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- TRBA 500 Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen
- Mitteilung der Kommission über die Grundlagendokumente der Richtlinie des Rates 89/106/EWG Teil 3


