Glossar
Immissionsschutz
Unter Immissionsschutz versteht man den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen). Immissionen laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die einwirkenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Die genannten Schutzgüter sollen vor schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Emissionen, die in die Luft freigesetzt werden (chemische Substanzen, Stäube, Mikroorganismen), sich durch die Luft fortpflanzen (Lärm, Vibrationen) oder in der Umgebung vorhanden sind (Elektromagnetische Felder) geschützt werden.
Das BImSchG stellt die rechtliche Grundlage für diesen Schutzgedanken dar. Die Bevölkerung soll z.B. geschützt werden vor:
- Luftverschmutzung durch Abgase verschiedener Quellen
- Lärm verschiedener Quellen
- Freisetzung größerer Mengen gesundheitsschädlicher Substanzen, Brand und Explosionen (Störfallrecht) bei Unfällen
- starken elektromagnetischen Feldern
- Geruchsbelästigungen durch Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen
Immissionsschutz gilt auch für Arbeitnehmer, die während ihrer Arbeit Immissionen ausgesetzt sein können, z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigung. Verwendungsverbote aus Gründen des Immissionsschutzes dienen zum Teil gleichzeitig direkt dem Arbeitsschutz, wie die Regelungen der 2. BImschV über leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe.
Maßnahmen des Immissionsschutzes sind:
- Vermeidung von Emissionsquellen, z.B. Verbote bestimmter chemischer Stoffe
- Reduzierung von Emissionen an ihrem Antstehungsort, durch schadstoffarme Brennstoffe, fortgeschrittene Brenntechnik, Katalysatoren, Filter, Gasrückführungssysteme für Betankungen, Einhaltung von Immissionsgrenzwerten gemäß TA Luft
- zeitliche Einschränkung der Emissionen, z.B. durch Nachtflugverbote
- passive Maßnahmen, z.B. Schallschutz
- Schutzabstände z.B. zu Hochspannungsleitungen (26. BImSchV)
- Ernennung von Immissionsschutzbeauftragten
Besondere Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für emittierende bzw. potenziell störfallgefährdete Industrieanlagen dienen als Kontrollinstanzen. Immissionsschutz wird immer mehr als Bestandteil eines integrierten Umweltschutzkonzeptes betrachtet, das alle Belastungspfade (Luft, Wasser, Boden) ganzheitlich betrachtet und sich auch in der Europäischen Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung wieder findet.


