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Glossar

Klimafaktoren am Arbeitsplatz

Das Klima am Arbeitsplatz wird bestimmt durch Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Temperaturstrahlung. Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Beschäftigten werden maßgeblich von diesen Faktoren beeinflusst. Sie werden gemeinsam betrachtet, wenn es um klimabezogene Arbeitsplatzbeurteilungen geht.

Zusammengefasst werden die genannten Faktoren unter dem Begriff Effektivtemperatur. Bei der Beurteilung des Leistungsvermögens von Beschäftigten an einem Arbeitsplatz oder beim Festlegen von Belastungsgrenzen müssen jedoch auch Faktoren wie das Alter der Beschäftigten oder die genaue Art der Tätigkeit herangezogen werden.

Für Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Temperaturstrahlung gelten je nach Art der Tätigkeit, nach der Beschaffenheit der Räume unterschiedliche Vorgaben.

Allgemein ist davon auszugehen, dass die höchste klimatische Behaglichkeit bei einem Großteil der mitteleuropäischen Menschen zwischen 20 und 23 Grad Celsius liegt. Bereits ab 25 Grad Celsius können Arbeitsfehler zunehmen und die Leistung stark nachlassen. Zwischen 35 und 40 Grad Celsius lieg je nach individueller Belastbarkeit die höchst erträgliche Temperatur.

Bei Arbeiten im Freien müssen auch Ozonwerte und UV-Strahlung herangezogen werden.

Zum Thema Klimafaktoren am Arbeitsplatz siehe auch:

Arbeitsstätten

Hautschutz

Kältearbeiten

Lüftung

Sanitäre Einrichtungen

Sick-Building-Syndrom

Strahlenschutz

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
  • Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzlüftung (BGR 121)
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 6 Raumtemperaturen
  • DIN 33403 Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung (Teile 1-3)
  • VDI 6022-1 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen - Büro- und Versammlungsräume
  • VDI 6022-3 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen in Gewerbe- und Produktionsbetrieben
  • Arbeiten unter Hitzebelastung (BGI 579)
  • Auswahlkriterien für die spzezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 21 "Kältearbeiten" (BGI 504-21)
  • Auswahlkriterien für die spzezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitzearbeiten" (BGI 504-30)
  • Auswahlkriterien für die spzezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 35 "Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen" (BGI 504-35)
  • Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523)
  • Wärmebelastete Arbeitsplätze (BGI 537)