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Glossar

Knetmaschinen

Knet-, Meng- und Mischmaschinen werden eingesetzt, um teigige Massen zu bearbeiten oder zu mischen.

Je nach Knetsystem, das dabei verwendet wird, können Beschäftigte durch diese Maschinen gefährdet werden, zum Beispiel durch das Knetwerkzeug und andere maschinelle Einrichtungen wie rotierende Kessel und Bottiche.

An Knetmaschinen müssen deshalb feste oder bewegliche Schutzeinrichtungen angebracht sein, die den Zugriff zu den Gefahrstellen im Bottich verhindern. Ebenso darf eine Knetmaschine nur in Gang gesetzt werden können, wenn sich ein ausfahrbarer Bottich in Arbeitsstellung befindet.

Gefahrstellen an Laufrollen von ausfahrbaren Bottichen müssen gesichert sein, etwa durch konstruktive Maßnahmen oder Fußabweiser. An Teigknetmaschinen mit Boden- oder Seitenauslauf muss der Zugriff zu den Gefahrstellen zwischen Werkzeug und Austragsöffnung auch von unten und von der Seite her verhindert sein.

Zum Thema Knetmaschinen siehe auch:

Maschinen

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • DIN EN 454 Nahrungsmittelmaschinen - Planetenrühr- und -knetmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen