Glossar
Kontamination
Wenn Arbeitsbereiche und Einrichtungen mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind, spricht man von Kontamination. Von Dekontamination ist die Rede, wenn die Kontamination entfernt worden ist. Rekontamination beschreibt die erneute Verunreinigung nach einer beseitigten Kontamination.
Bekannt ist der Begriff Kontamination aus der Kerntechnik, hier beschreibt er die Belastungen von Einrichtungen und Menschen durch radioaktive Stoffe. Inzwischen wir er auch benutzt, wenn von Verunreinigungen durch biologisches Material wie Pilzsporen, Bakterien und Viren die Rede ist.
Kontaminationen sind häufig ohne genaue und aufwändige Analysen, ohne Boden- oder Luftproben nicht feststellbar. Werden Altlasten saniert, können Kontaminationen auch durch die Arbeiten freigesetzt werden.
Für den Arbeitsschutz heißt das: Man geht vom schlimmsten möglichen Grad der Verunreinigung aus. Danach richtet sich dann der Einsatz von Maschinen, Geräten und persönlichen Schutzausrüstungen.
Gesetze, Regeln, Verordnungen und Vorschriften:
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A 4) / (GUV-V A4)
- Kontaminierte Bereiche (BGR 128)
- TRBA 214 Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft
- TRGS 512 Begasungen
- TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- TRGS 521 Faserstäube (Teil 1: Anorganische Faserstäube, Teil 2: Organische Faserstäube)
- TRGS 522 Raumdesinfektion mit Formaldehyd
- TRGS 523 Schädlingsbekämpfung
- TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
- Biologische Arbeitsstoffe bei der Bodensanierung (BGI 583)


