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Glossar

Kopfschutz

Der Kopfschutz gehört zur persönlichen Schutzausrüstung, wenn eine Gefährdungsermittlung zum Ergebnis hat, dass der Kopf bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit gefährdet ist. Gemeint sind mit dem Begriff Kopfschutz alle Helme, Hauben und Kappen, die Kopf und Gesicht bei der Arbeit vor Verletzungen schützen.

Die DIN EN 397 gibt Auskunft über die Mindestanforderungen, die Industrieschutzhelme erfüllen müssen. Industrieschutzhelme müssen bauartgeprüft sein.

In manchen Arbeitsbereichen müssen Spezialschutzhelme getragen werden, deren Kennzeichnung Auskunft gibt über ihre besonderen Eigenschaften.

Weitere Kopfschutzarten sind Industrie-Anstoßkappen, Haarschutznetze oder Haarschutzhauben, Feuerwehrhelme, Motorradfahrerhelme und auch Radfahrerhelme. Sie müssen individuell bestimmte sicherheitstechnische Mindestanforderungen erfüllen.

Zum Thema Kopfschutz siehe auch:

Lärm

persönliche Schutzausrüstungen

technische Arbeitsmittel

Gesetze, Regeln, Verordnungen und Vorschriften:

  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • UVV Fahrzeuge (BGV D 29) / (GUV-V D29)
  • UVV Forsten (GUV-V C51) / (VSG 4.3)
  • Benutzung von Kopfschutz (BGR 193) / (GUV-R 193)
  • DIN EN 13087 Schutzhelme – Prüfverfahren
  • DIN EN 397 Industrieschutzhelme
  • DIN EN 443 Feuerwehrhelme
  • DIN EN 812 Industrie-Anstoßkappen