Glossar
Küchen
Räume, in denen warme und kalte Speisen zubereitet, vorbereitet oder aufgewärmt werden, bezeichnet man als Küchen. Dazu gehören laut BG-Regeln auch die Bereiche Anlieferung, Lager, Kühlräume, Speisenübergabe und Spülzone.
In einer Küche lauern viele Gefahren für das Personal. Zum Beispiel durch die verwendete elektrische Energie, durch extreme Temperaturen (heiße Oberflächen, heiße Flüssigkeiten, Dampf- und Kochschwaden), durch die verwendeten Maschinen und Geräte, durch die Brandgefahr (heißes Fett) oder durch Emissionen (Stäube, Gase, Rauchgase).
In vielen Fällen kann diesen Gefahren mit technischen Schutzeinrichtungen begegnet werden. Wo das nicht der Fall ist, müssen persönliche Schutzausrüstungen getragen werden (zum Beispiel Stechschutzschürzen und Metallgliederhandschuhe beim der Verwendung von Messern).
Eine besondere Bedeutung in einer Küche hat die Hygiene. Sie betrifft bauliche Anlagen und Personal gleichermaßen.
Zu den häufigsten Unfällen, die sich in Küchen ereignen, zählen Rutsch- und Stolperunfälle. Deshalb muss ein geeigneter Fußbodenbelag verwendet werden.
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- UVV Nahrungsmittelmaschinen (BGR 500/2.38)
- Arbeiten in Küchenbetrieben (BGR 111) / (GUV-R 111)
- Backbetriebe (BGR 112)
- Benutzung von Metallringgeflechthandschuhen und Armschützern (BGR 200)
- Einsammeln, Befördern und Lagern von Abfällen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (BGR 250) / (GUV-R 125)
- Einsatz von Stechschutzschürzen (BGR 196)
- Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (BGR 181) / (GUV-R 181)
- Gaststätten (BGR 110)
- Haltung von Wildtieren (BGR 116) / (GUV-R 116)
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchen
- Der Sicherheitsbeauftragte in der Nahrungs- und Genussmittel-Industrie (BGI 517)
- Gefahrstoffe (BGI 522)
- Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523)
- DIN 18866-X Großküchengeräte Teil1-5


