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Glossar

Kühlmittel

Kühlmittel sind Stoffe, die in einem nicht geschlossenen Kreislauf Kälte erzeugen. Dabei wird der Effekt der Änderung des Aggregatszustands ausgenutzt. Die Kühlmittel werden dazu einem Behälter entnommen und vergast oder in einen Raum eingebracht.

Als Kühlmittel in technologischen Prozessen werden vorwiegend Wasser, Luft oder Thermalöl verwendet. Dazu kommen flüssiger Stickstoff, flüssige Kohlensäure oder Flüssiggas.

Wichtig in punkto Arbeitssicherheit ist unter anderem: Erstickend wirkende Kühlmittel müssen in eingefüllt oder eingebracht werden können, ohne dass der zu kühlende Raum betreten werden muss. Zwischen dem Raum und der ihn umgebenden Atmosphäre muss ein muss ein selbsttätig wirkender Druckausgleich vorhanden sein. Das Betreten von Kühlräumen mit direkter Einsprüh- und Einblaseinrichtung darf nur dann möglich sein, wenn diese Einrichtung zwangsläufig ausgeschaltet und verriegelt ist. Eine Entriegelung darf nur von Hand und von außen möglich sein. Besteht Erstickungsgefahr durch das Kühlmittel, muss das Zeichen die Aufschrift haben: "Achtung! Erstickungsgefahr! Türen weit öffnen und den Raum erst nach ausreichendem Frischluftaustausch betreten!"

Zum Thema siehe auch:

Kältearbeiten

Persönliche Schutzausrüstungen

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • 1. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen - 1. GSGV)
  • UVV Gase (BGR 500/2.33)
  • UVV Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen (BGR 500/2.35)
  • UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8) / (GUV-V A8) / (VSG 1.5)
  • Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189) / (GUV-R 189)
  • DIN 8960 Kältemittel - Anforderungen und Kurzzeichen
  • Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (http://osha.europa.eu/de)