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Glossar

Lagern und Stapeln

Unter Lagern und Stapeln versteht man die Aufbewahrung von Gütern auf einem begrenzten Raum in einer bestimmten Ordnung. Güter sind in Gewicht, Größe und Beschaffenheit höchst unterschiedlich. Zudem können sie horizontal und vertikal bewegt werden. Daraus ergeben sich viele verschiedene Gefahrenmomente.

Güter und Gegenstände dürfen nicht gelagert werden:

  • vor elektrischen Verteilungen und Schaltanlagen
  • vor Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • vor Feuerlöschgeräten
  • auf Rettungs- und Verkehrswegen, vor Notausgängen.

Die Belastung durch Lager und Stapel muss sicher aufgenommen werden können. Besondere Bedeutung hat die Standsicherheit der Stapel und der Lagereichrichtungen.

Für Gänge zwischen Lagereinrichtungen gelten Mindestbreiten:

  • Verkehrswege für Fußgänger: 1,25 Meter
  • Gänge, die nur für das Be- und Entladen von Hand bestimmt sind (Nebengänge): 0,75 Meter
  • Verkehrswege für kraftbetriebene Fördermittel: die Breite des Fördermittels einschließlich der breitesten Last plus Sicherheitsabstand von 0,5 m auf beiden Seiten.

Lagerflächen und Verkehrswege müssen auf dem Fußboden markiert werden, sofern sie sich nicht ständig ändern. Bei der Auswahl der Lagerflächen, gerade im Freien, muss auf ausreichende Tragfähigkeit geachtet werden. Ein freier Stapel ist standsicher errichtet, wenn seine Höhe nicht mehr als das Vierfache der Stapeltiefe beträgt.

Für die Lagerung leicht brennbarer und gefährlicher Stoffe gelten besondere Bestimmungen und Mengenbegrenzungen. Für einige Materialien und Waren (zum Beispiel Stangen, Rohre, Fässer, Säcke, Hölzer, Steine). sind besondere Anforderungen zu beachten.

Zum Thema Lagern und Stapeln siehe auch:

Fußböden

Gabelstapler

Laderampen

Ladungssicherung

Schienenbahnen

Seitenschutz

Selbstentzündung

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • UVV Schienenbahnen (BGV D 30)
  • Einsammeln, Befördern und Lagern von Abfällen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (BGR 250) / (GUV-R 125)
  • Richtlinien für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung (GUV-R 1/361)
  • Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte (GUV-R 1/428)
  • TRbF 20 Läger
  • TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
  • DIN 19695 Befördern und Lagern von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonrohren, zugehörigen Formstücken sowie Schachtringen
  • E DIN EN ISO Reparatur von Flachpaletten aus Holz
  • E DIN ISO 4117 Luft- und Raumfahrt; Luft-/Land-Frachtpaletten, Spezifikation und Prüfung
  • VDI 2415 Merkblatt: Handhabung von Paletten mit Flurförderzeugen
  • VDI 2493 Fördern und Lagern von Langgut in der Metallverarbeitung
  • VDI 2496 Stahlpalette
  • VDI 3655 Anforderungen an Flachpaletten für den Einsatz in mechanisierten und automatisierten Förder- und Lagersystemen
  • VDI 3968 Blatt 2 Sicherung von Ladeeinheiten; Organisatorisch-technische Verfahren
  • VDI 3968 Blatt 5 Sicherung von Ladeeinheiten; Stretchen
  • VDI 3968 Blatt 6 Sicherung von Ladeeinheiten; Sonstige Verfahren
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung (BGI 756)
  • Transport und Lagerung von Holzwerkstoff-Platten (BGI 734)