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Glossar

Lüftungstechnische Anlagen

Lüftungstechnische Anlagen erneuern auf technische, mechanische oder maschinelle Art die Raumluft. Dabei wird gefilterte Außenluft einem Raum zugeführt und verbrauchte Luft aus einem Raum abgeführt. Die Luft kann dabei unter anderem gekühlt und/oder geheizt sowie befeuchtet und/oder entfeuchtet werden.

Der Betrieb lüftungstechnischer Anlagen ist dann notwendig, wenn die natürliche Lüftung von Räumen nicht möglich oder nur unzureichend möglich ist. Beispiele dafür sind Räume ohne Fenster, Räume unter der Erde oder Räume, in denen Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube die Beschäftigten beeinträchtigen können.

Zudem sorgen lüftungstechnische Anlagen dafür, dass die Grenzwerte für Stoffe unterschritten werden, die die Gesundheit gefährden oder Explosionen auslösen können.

Grundsätzlich gelten in der Arbeitswelt Vorschriften dafür, wie hoch der Anteil an Außenluft in einem Raum sein muss (Außenluftstrom). Das sind:

  • 20 bis 40 m³/h je Person bei überwiegend sitzender Tätigkeit
  • 40 bis 60 m³/h je Person bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
  • über 65 m³/h je Person bei schwerer körperlicher Arbeit.

Belastungen durch Gerüche, Tabakrauch oder hoher Wärme machen die Zuführung von mehr Außenluft notwendig.

Zum Thema lüftungstechnischer Anlagen siehe auch:

Gefährliche Stoffe

Klimafaktoren am Arbeitsplatz

Lüftung

Sick-Building-Syndrom

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
  • Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
  • Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (2. BImSchV)
  • UVV Verarbeiten von Beschichtungsstoffen (BGR 500/2.29) / (GUV-R 500)
  • UVV Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen (VSG 2.1)
  • UVV Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7)
  • UVV Gärräume (VSG 2.4)
  • UVV Güllelagerung, Gruben, Kanäle und Brunnen (VSG 2.8)
  • Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzlüftung (BGR 121)
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 5 Lüftung
  • Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie) M-LüAR
  • TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - "Luftgrenzwerte"
  • 1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft)
  • DIN 1946-2 Raumlufttechnik; Gesundheitstechnische Anforderungen (VDI- Lüftungsregeln)
  • DIN EN 779 Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik; Bestimmung der Filterleistung
  • VDI 2071 Blatt 1 Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen
  • VDI 2079 Abnahmeprüfung an Raumlufttechnischen Anlagen
  • VDI 2081 Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumlufttechnischen Anlagen
  • VDI 2262 Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz; Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe
  • VDI 3801 Betreiben von Raumlufttechnischen Anlagen
  • VDI 3802 Raumlufttechnische Anlagen für Fertigungsstätten
  • VDI 3803 Raumlufttechnische Anlagen; Bauliche und technische Anforderungen
  • VDMA 24169 T 1 Lufttechnische Anlagen; Bauliche Explosionsschutzmaßnahmen an Ventilatoren; Richtlinien für Ventilatoren zur Förderung von brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel enthaltender Atmosphäre; T 2 -; Richtlinien für Ventilatoren zur Förderung von brennbare Stäube enthaltender Atmosphäre
  • "BG-Prüfzert" Datenbank geprüfter und zertifizierter Produkte und Hersteller (www.dguv.de/dguv-test)
  • Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA - des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) (www.hvbg.de/bgia)