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Glossar

Mutterschutz

Der gesetzlich verankerte Mutterschutz sorgt dafür, dass eine berufstätige schwangere Frau keinerlei Nachteile uns gesundheitliche Risiken tragen darf. Sie wird gesetzlich geschützt vor körperlicher Überbeanspruchung, vor wirtschaftlichen Nachteilen und vor dem möglichen Verlust des Arbeitsplatzes.

Werdende Mütter und Mütter, die gerade entbunden haben, unterliegen einem generellen Beschäftigungsverbot in den letzten Wochen vor sowie in den ersten Wochen nach der Entbindung (insgesamt 14 Wochen).

Arbeitsplätze schwangerer Frauen müssen besondere Rücksicht auf ihre Gesundheit nehmen, zum Beispiel durch Sitzgelegenheiten zum Ausruhen oder durch die Möglichkeit zur kurzen Pause bei Tätigkeiten, die ständig im Sitzen ausgeübt werden. Für werdende Mütter gelten Beschränkungen der Arbeitszeit, der Akkord- und Nachtarbeit. Sie haben einen Anspruch auf Erziehungsurlaub.

Generelle Beschäftigungsverbote für Schwangere liegen vor bei:

  • Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden
  • Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, Staub, Gasen oder Dämpfen, Strahlen, Hitze, Kälte, Nässe oder Erschütterungen ausgesetzt sind
  • nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet
  • mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen
  • mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb
  • nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln
  • mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

Ähnliche Beschränkungen gelten für stillende Mütter.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
  • Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie (Mutterschutzrichtlinienverordnung - MuSchRiV)
  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • Mutterschutz im Betrieb (BGI 539)