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Glossar

Nacht- und Schichtarbeit

Untersuchungen haben ergeben, dass Nacht- und Schichtarbeit auf Dauer sehr belastend sind und krank machen können. Beschäftigte im Schichtdienst klagen nicht nur über Schlafstörungen, sondern erleiden auch häufiger Herzerkrankungen oder Magengeschwüre. Vor allem nachts zwischen 3 und 4 Uhr ist die Konzentration und Aufmerksamkeit am geringsten. Dadurch passieren leicht Fehler. Die Verletzungs- und Unfallgefahr ist daher um diese Zeit besonders hoch. Je älter der Mensch, desto schlechter kommt er mit dem gestörten biologischen Rhythmus zurecht.

Nacht- und Schichtarbeiter können auch am gesellschaftlichen Leben nicht in normalem Maße teilnehmen. Diese Erkenntnisse sollten in der betrieblichen Arbeitsorganisation berücksichtigt werden – im Sinne der Arbeitssicherheit. Generell gilt: Nach der achten Arbeitsstunde steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Arbeitsunfall deutlich an.

Bei Festlegung der Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitern sind die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen. Nachtarbeiter haben das Recht, sich vor Aufnahme einer mit Nachtarbeit verbundenen Tätigkeit und danach in regelmäßigen Zeitabständen von drei Jahren auf Kosten des Arbeitgebers ärztlich untersuchen zu lassen.

Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf einen Ausgleich in Form eines angemessenen Zusatzurlaubs oder Zuschlags.

Zum Thema siehe auch:

Arbeitszeit

Jugendarbeitsschutzgesetz

Informationen im Internet:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (www.dguv.de)