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Glossar

Nationaler Leitfaden

Nach dem Konzept des ILO-Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Sozialpartner einen nationalen Leitfaden zur freiwilligen Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen in Organisationen der Bundesrepublik Deutschland entwickelt.

Aus dem Leitfaden: "Die Anwendung des nationalen Leitfadens ist freiwillig. Durch den Leitfaden werden bestehende Rechtsvorschriften oder anerkannte Standards weder ersetzt noch erläutert. Die Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Der Leitfaden sieht keine Zertifizierung durch Dritte vor. Er ermöglicht es, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen einer Systemkontrolle, den Organisationen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS anzubieten.

Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich bestätigt. Hierdurch kann eine - auch indirekte - Verpflichtung zur Zertifizierung durch Dritte oder die Vorlage anderer Bescheinigungen bei der Erteilung von Aufträgen entfallen. Wird eine schriftliche Bestätigung der Überprüfung gewünscht, müssen die Anforderungen des Leitfadens oder einer entsprechenden organisationsspezifischen Handlungshilfe von der Organisation umgesetzt werden. Strebt eine Organisation im Rahmen einer solchen freiwilligen Überprüfung eine Bestätigung der Wirksamkeit ihres betrieblichen AMS an, sind bilaterale Regelungen auf der Basis des Leitfadens zu vereinbaren."

Der nationale Leitfaden empfiehlt Arbeitsschutzmanagementsysteme wie folgt zu strukturieren:

Bereich "Politik"

1. Arbeitsschutzpolitik beschließen und publizieren

2. Messbare Arbeitsschutzziele bestimmen

Bereich "Organisation"

3. Wichtige Ressourcen bereitstellen

4. Zuständigkeiten, Verantwortungen und Befugnisse festlegen

5. Rechte und Pflichten der Beschäftigten beschreiben, Mitwirkung ermöglichen

6. Qualifikationen festlegen und Mitarbeiter weiterqualizieren

7. Dokumentation führen

8. Arbeitsschutzrelevante Kommunikation und Zusammenarbeit organisieren

Bereich "Planung und Umsetzung"

9. Prüfung eines eventuell vorhandenen Arbeitsschutzmanagementsystems

10. Relevanten Verpflichtungen ermitteln

11. Arbeitsschutzrelevante Arbeiten, Abläufe und Prozesse beschreiben

12. Gefahren beurteilen

13. Maßnahmen zur Gefahr-Vermeidung beschließen

14. Änderungsmanagement (Change Management) beschließen

Bereich "Messung und Bewertung"

15. Leistungen überwachen und messen

16. Untersuchungen regeln

17. Interne Audits beschließen

18. Erfolgskontrolle und Bewertung durch die oberste Leitung

Bereich "Verbesserungsmaßnahmen"

19. Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen beschließen

20. Instrumente zur kontinuierliche Verbesserung (KVP) einführen