Glossar
Nationaler Leitfaden
Nach dem Konzept des ILO-Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Sozialpartner einen nationalen Leitfaden zur freiwilligen Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen in Organisationen der Bundesrepublik Deutschland entwickelt.
Aus dem Leitfaden: "Die Anwendung des nationalen Leitfadens ist freiwillig. Durch den Leitfaden werden bestehende Rechtsvorschriften oder anerkannte Standards weder ersetzt noch erläutert. Die Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Der Leitfaden sieht keine Zertifizierung durch Dritte vor. Er ermöglicht es, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen einer Systemkontrolle, den Organisationen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS anzubieten.
Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich bestätigt. Hierdurch kann eine - auch indirekte - Verpflichtung zur Zertifizierung durch Dritte oder die Vorlage anderer Bescheinigungen bei der Erteilung von Aufträgen entfallen. Wird eine schriftliche Bestätigung der Überprüfung gewünscht, müssen die Anforderungen des Leitfadens oder einer entsprechenden organisationsspezifischen Handlungshilfe von der Organisation umgesetzt werden. Strebt eine Organisation im Rahmen einer solchen freiwilligen Überprüfung eine Bestätigung der Wirksamkeit ihres betrieblichen AMS an, sind bilaterale Regelungen auf der Basis des Leitfadens zu vereinbaren."
Der nationale Leitfaden empfiehlt Arbeitsschutzmanagementsysteme wie folgt zu strukturieren:
Bereich "Politik"
1. Arbeitsschutzpolitik beschließen und publizieren
2. Messbare Arbeitsschutzziele bestimmen
Bereich "Organisation"
3. Wichtige Ressourcen bereitstellen
4. Zuständigkeiten, Verantwortungen und Befugnisse festlegen
5. Rechte und Pflichten der Beschäftigten beschreiben, Mitwirkung ermöglichen
6. Qualifikationen festlegen und Mitarbeiter weiterqualizieren
7. Dokumentation führen
8. Arbeitsschutzrelevante Kommunikation und Zusammenarbeit organisieren
Bereich "Planung und Umsetzung"
9. Prüfung eines eventuell vorhandenen Arbeitsschutzmanagementsystems
10. Relevanten Verpflichtungen ermitteln
11. Arbeitsschutzrelevante Arbeiten, Abläufe und Prozesse beschreiben
12. Gefahren beurteilen
13. Maßnahmen zur Gefahr-Vermeidung beschließen
14. Änderungsmanagement (Change Management) beschließen
Bereich "Messung und Bewertung"
15. Leistungen überwachen und messen
16. Untersuchungen regeln
17. Interne Audits beschließen
18. Erfolgskontrolle und Bewertung durch die oberste Leitung
Bereich "Verbesserungsmaßnahmen"
19. Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen beschließen
20. Instrumente zur kontinuierliche Verbesserung (KVP) einführen


