Glossar
Neulinge
Als Neulinge werden bezeichnet
- Einsteiger in das Berufsleben,
- Beschäftigte, die den Beruf wechseln,
- Beschäftigte, die innerhalb eines Unternehmens eine andere Tätigkeit ausüben sollen, oder
- Beschäftigte, die an wechselnden Arbeitsplätzen beschäftigt werden (Springer).
Neulinge geraten am Arbeitsplatz besonders häufig in gefährliche Situationen, weil ihnen die Arbeitsabläufe in einem Betrieb noch nicht vertraut sind. Diese Kenntnisse müssen sie sich erst erarbeiten.
Neulinge sollten gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit über die Grundlagen der Arbeitssicherheit aufgeklärt werden. Dabei ist es wichtig, sie nicht mit Informationen zu überfrachten. Neulinge sollten vom Arbeitgeber selbst oder von einem beauftragten Vorgesetzten mit der Bedeutung der Sicherheit bei der Arbeit vertraut gemacht werden.
Besondere Bedeutung haben der Hinweis auf die Meldepflicht von Arbeits- und Wegeunfällen, auf für den Betrieb typische Gefahren sowie auf das Verhalten bei Unfällen.
Neulinge müssen darüber aufgeklärt werden, wann und wo persönliche Schutzausrüstung zu tragen ist, welche Unfallverhütungsvorschriften maßgeblich sind und was im Alarmfall zu tun ist.
Besonders intensiv sollte die Ersteinweisung von Auszubildenden und anderen Jugendlichen ausfallen.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz
- Personalvertretungsgesetz
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- Hits und Tipps für deine Sicherheit (BGI 573)
- Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527)
- Sicherheitslehrbrief für Jugendliche (BGI 624)
- Unterweisen (BGI 704)


