Glossar
Nichtraucherschutz
In § 5, Absatz 1, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heißt es: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind." Wie dieses Ziel zu erreichen ist, hat der Gesetzgeber nicht geregelt und der Gestaltung der Unternehmen überlassen.
Der grundsätzliche Konflikt: Nichtraucher berufen sich auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Raucher berufen sich auf das Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit.
Generell aber haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, es sei denn, sie sind in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr tätig (zum Beispiel Gaststätten). Dort sind Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen. Bund und Länder haben sich im Februar 2007 auf Eckpunkte für ein Nichtraucherschutzgesetz verständigt. Entsprechende neue Gesetze werden zumeist Anfang 2008 in Kraft treten. Die Umsetzung des Nichtraucherschutzes ist in Deutschland weitgehend Ländersache, es wird also unterschiedliche Regelungen geben.
Für die Arbeitswelt gilt: Tabakrauch gehört laut Einstufung der ul gesundheitsschädlicher Stoffe am Arbeitsplatz zur Kategorie krebserzeugender Arbeitsstoffe mit der höchsten Gefahrenstufe.
In vielen Unternehmen gibt es Betriebsvereinbarungen, die sich dem Problem des Nichtraucherschutzes angenommen haben und die Lösungen aufzeigen. Daneben gibt es auch die Möglichkeiten:
- Rauchverbote
- technische Schutzmaßnahmen (z.B.Absaugungen)
- organisatorische Schutzmaßnahmen (Trennung von Rauchern und Nichtrauchern, Informationen zur Raucherentwöhnung).
Diese Möglichkeiten müssen vor Ort in den Betrieben auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden.
Rauchen kann auch dann untersagt werden, wenn die Qualität der hergestellten Produkte unter dem Rauch leidet, oder bei Brand- und Explosionsgefahr.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- UVV Technische Arbeitsmittel (VSG 3.1)
- Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten der DFG
- Rauchfrei am Arbeitsplatz, WHO-Partnerschaftsprojekt Tabakabhängigkeit (www.who-nichtrauchertag.de)


