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Glossar

Normen

Die Grundsätze und Ziele der Normung sind der Satzung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) mit Sitz in Berlin und der Norm DIN 820-1:1994-04 zu entnehmen. Dort heißt es unter anderem:

"Normung ist die planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit. Sie darf nicht zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner führen. Sie fördert die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen. Sie dient außerdem einer sinnvollen Ordnung und der Information auf dem jeweiligen Normungsgebiet. Die Normung wird auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene durchgeführt."

Die Ziele der Normungsarbeit aller interessierten Kreise und des DIN sind in der Deutschen Normungsstrategie zusammengefasst.

Das Deutsche Institut für Normung vertritt die deutschen Interessen in den europäischen Normengremien Internationale Organisation für Normung (ISO) und Europäisches Komitee für Normung (CEN) sowie in den elektrotechnischen Organisationen Internationale elektrotechnische Kommission (IEC) und Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC).

Durch die Entstehungsweise der Normen soll sichergestellt werden, dass die Inhalte und Verfahrenstechniken den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Arbeit ist immer stärker europäisch und international geprägt:

In Deutschland werden Normen vom Deutschen Institut für Normung herausgegeben. Dabei wird darauf geachtet, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines Erzeugnisses eine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachen nicht zu erwarten ist.

In den BG-Regeln zu den Unfallverhütungsvorschriften pen die Unfallversicherungsträger häufig auf Normen. Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Eine Anwendungspflicht kann sich allerdings aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie aufgrund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben.

Zum Thema siehe auch:

BG-Vorschriften

Qualitätsmanagement

Informationen im Internet: