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Glossar

Notduschen

Wo der menschliche Körper bei der Arbeit mit aggressiven oder giftigen Stoffen in Kontakt kommen kann, sollten umgehende Rettungsmaßnahmen vorgehalten werden. Dazu gehören die Notduschen. Vorgeschrieben sind sie zum Beispiel beim Umgang mit ätzenden Stoffen wie Säuren und Laugen, in Laboratorien und Galvanikbetrieben. Notduschen sollen mit Wasser den Körper von den gefährlichen Stoffen befreien. Sie können auch zum Ablöschen von brennender Kleidung oder zum Abspülen der Kleidung verwendet werden.

Eine ähnliche Funktion wie Notduschen haben Augenspüleinrichtungen.

Notduschen sollten nicht mehr als acht Meter von einem gefährdeten Arbeitsplatz entfernt sein. Sie müssen möglichst schnell und einfach zu bedienen sein, weil Beschäftigte nach einer Verletzung in Panik geraten könnten. Wichtig ist, dass Verletzte mit einer ausreichenden Menge an Wasser (mindestens 30 Liter pro Minute) überströmt werden.

Notduschen dürfen sich nicht von selbst abschalten und müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Zum Thema siehe auch:

Augenschutz

Brandschutz

Erste Hilfe

Laugen

Rettungsgeräte

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • UVV Grundsätze der Prävention (BGV A1)
  • Laboratorien (BGR 120) / (GUV-R 120)
  • Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546)