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Glossar

Notschalter

Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen in Gefahr bringenden Situationen einfach und schnell abgestellt werden können. Dazu dienen Notschalter (Notbefehlseinrichtung).

Der Notschalter muss zur Betätigung vom Beschäftigten gefahrlos zu erreichen sein.

Notschalter müssen auffällig gekennzeichnet sein, meist handelt es sich um einen roten Druckknopf vor gelbem Hintergrund mit der Aufschrift "Not Aus".

Notschalter müssen so beschaffen sein, dass mit ihnen das kraftbetriebene Arbeitsmittel nicht wieder in Betrieb genommen werden kann. Sie dürfen nur durch Entsperren oder bewusstes Rückführen wieder in die Ausgangsstellung gebracht werden können.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • DIN EN 418 Sicherheit von Maschinen; Not-Aus-Einrichtungen; funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze