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Glossar

Ordnungswidrigkeit

Wer vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig gegen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Voraussetzung ist: Der Tatbestand einer solchen Ordnungswidrigkeit muss in der UVV angegeben sein.

Bei Verstößen können die Unfallversicherungsträger Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen – auch, wenn gegen ihre Anordnungen gehandelt wird, die nicht Bestandteil einer UVV sind.

Auch wer gegen staatliche Arbeitsschutzbestimmungen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Strafrechtliche Konsequenzen können vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße, haben, bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind.

Zum Thema siehe auch:

Berufsgenossenschaften

Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:

  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
  • Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII): Gesetzliche Unfallversicherung