Glossar
Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Stoffe und Zubereitungen, die
- Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder Krankheiten schützen oder ihrer Einwirkung vorbeugen sollen,
- die Pflanzen anderweitig beeinflussen (etwa als Wachstumsregler), oder
- unerwünschte Pflanzen oder Teile von ihnen zerstören.
Neben diesen erwünschten Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln gibt es auch unerwünschte. Sie wirken sich negativ auf Menschen, Tiere und Pflanzen aus. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittel in einem langwierigen Zulassungsverfahren genehmigt werden, in dem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Regie führt. Ziel ist eine effektive Risikobewertung. Denn ein Teil der Pflanzenschutzmittel oder ihre Bestandteile gelten als giftig und sehr giftig für den Menschen.
Da Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel in vielerlei Form erhältlich sind (etwa als Gießmittel, als Begasungsmittel oder als Streumittel), können sie auf verschiedene Art und Weise in den Körper gelangen. Das ist gefährlich, denn verschiedene Stoffe haben ätzende Wirkung und greifen die Haut und Schleimhäute an.
Deshalb darf beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Das Tragen Persönlicher Schutzausrüstung ist ratsam. Den Hinweisen der Gebrauchsanweisung ist unbedingt Beachtung zu schenken. Und: Pflanzenschutzmittel dürfen nur von sachkundigen Personen angesetzt und ausgebracht oder angewandt werden. Pflanzenschutzmittel müssen mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet sein.
Im Falle von Vergiftungen muss mit Pflanzenschutzmitteln durchtränkte Kleidung sofort entfernt werden. Für die Reinigung der Haut eignet sich warmes Seifenwasser. Wo mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet wird, sollten deren Gebrauchsanweisung und die aktuelle Giftnotruf-Telefonnummer griffbereit vorhanden sein.
Zum Thema siehe auch:
Informationen im Internet:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht vierteljährlich die jeweils aktuelle ul der zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Internet (www.bvl.bund.de)
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- UVV Gartenanlagen (GUV-V C50)
- UVV Gefahrstoffe (VSG 4.5)
- DIN 32781 Schutzkleidung - Schutzanzüge gegen Pflanzenschutzmittel


