Glossar
Pflichtenübertragung
Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.
Grundsätzlich ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass die Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden bewahrt bleiben. In den einzelnen Betriebsbereichen kann der Unternehmer seine Pflichten jedoch auf Vorgesetzte und Führungskräfte übertragen. So ist jeder Vorgesetzte in seinem Bereich verantwortlich für die Arbeitssicherheit; diese Verantwortung kann er nicht ablehnen.
Der Vorgesetzte muss dann sicheres Arbeiten organisieren und entsprechende Anweisungen erlassen. Diese müssen kontrolliert, Sicherheitsmängel gemeldet werden. Wenn es in der schriftlichen Pflichtenübertragung so fixiert ist, können Vorgesetzte auch dafür verantwortlich sein, dass Schutzeinrichtungen eingerichtet und persönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden. Zum Verantwortungsbereich können auch regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit gehören.
Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:
- Übertragung von Unternehmerpflichten (BGI 508)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)


